Unfallleitfaden

Was ist zu tun, wenn’s gekracht hat:

1. Fahrzeug anhalten und Ruhe bewahren!
Bei einem Unfall ist es wichtig, dasst Sie Ruhe bewahren. Die am Unfall beteiligten Fahrzeuge sollten zunächst stehen bleiben. Sind die Fahrzeuge noch fahrbereit, so ist nach Möglichkeit die Fahrbahn frei zumachen. 

2. Absichern der Unfallstelle:
Die Unfallstelle ist abzusichern, zunächst ist die Warnblinkanlage am Auto einzuschalten. Als nächstes ist der nachfolgende Verkehr durch Warndreiecke zu warnen.(Landstraße 100 Meter, Autobahn ca. 200 Meter vor der Unfallstelle)

3.Erste Hilfe:
Sind am Unfall Verletzte, so ist hier Erste Hilfe zu leisten bzw. über den Notruf Polizei, Notarzt und Rettungsfahrzeug anzufordern. Verletzte sind, soweit möglich aus der Gefahrenzone zu bringen. Die Notruf-Nummer lautet 112.
Kümmern Sie sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte um die Verletzten – sprechen Sie mit den verletzten Personen.
Leisten Sie Hilfe, soweit Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Warten Sie an der Straße auf das Eintreffen der Rettungskräfte.
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar.

Beachten Sie beim Notruf die fünf „W“ Regeln:
1. Wer meldet? Nennen Sie Ihren Nammen, Standort und Ihre Telefon-Nummer bei Rückfragen-
2. Wo ist das Ereignis? Geben Sie den genauen Ort des Unfalls an, Stadt-, Ortsteil, Straße, Kreuzung oder sonstige Merkmale bedeutend sein können.
3. Was ist geschehen? Beschreiben Sie den Unfall
4. Wie viele Betroffene? Schätzen Sie bei der Unfallmeldung die Zahl
5. Warten auf Rückfragen! Legen Sie nicht gleich auf, der Mitarbeiter der Leitstelle benötigt eventuell noch weitere Informationen.der betroffenen Personen, deren Lage und möglichne Verletzungen

4. Nur ein Blechschaden:
Grundsätzlich ist es in der Regel immer sinnvoll, den Unfallhergang von der Polizei aufnehmen zu lassen, soweit es sich nicht um „Bagetell-Blechschäden“ handelt.
Dokumentieren Sie bei kleineren Schäden den Unfallhergang und fertigen Sie Fotos der beschädigten Fahrzeuge, oft schon mit dem Handy möglich.Markieren Sie die Fahrbahn wie die am Unfall beteiligten Fahrzeuge standen. Achten Sie stets darauf, dass Sie den übrigen Verkehr nicht blockieren. Achten Sie darauf, ob für den Unfallhergang Zeugen vorhanden sind. Halten Sie die Namen und Anschriften der Zeugen fest.

5. Unfallflucht:
Als Unfallbeteiligter dürfen Sie den Unfallort nicht verlassen, dies wäre Unfallflucht.

6. Unfallprotokoll ausfüllen:
Drucken Sie sich den auf meiner Homepage hinterlegten Unfallbogen aus, führen diesen in Ihrem Aufo mit. Bei einem Unfall füllen Sie den Unfallbogen, so haben Sie bereits die wichtigsten Daten der am Unfallbeteiligten Fahrzeuge und deren Halter bzw. Versicherungen. Dieser Vordruck gewährleistet Ihnen, dass Sie die wichtigsten Daten für eine spätere Regelung des Unfallschadens festgehalten haben.
Unterschreiben Sie keine Schuldgeständnisse oder Ähnliches. Bei Unklarheiten schalten Sie die Polizei ein bzw. lassen sich rechtlich durch einen Anwalt unterstützen. 
Ist ein polizeiliches Unfallprotokoll vorhanden, lassen Sie sich eine Ausfertigung bzw. mindestens das Aktenzeichen geben und schreiben sich den Namen des Sachbearbeiters bei der Polizei auf.

7. Die wichtigsten Daten:
– Ort, Datum und Uhrzeit des Unfalls
– Name und Anschrift aller beteiligten Fahrer Zeugen usw.
– Amtliches Kennzeichen der Fahrzeuge 
– Unfallhergang beschreiben und wie beschrieben, mit Bildern dokumentieren, Aktenzeichen des Berichts der Polizei
– Daten der Versicherungen aufnehmen
Sollte der Unfallgegner seine Versicherungsdaten nicht zur Hand haben und es wurde keine Polizei beteiligt, benötigen wir

Benötigte Daten: Anschrift und Kennzeichen des Unfallgegners, Datum des Unfalls.

Ihr Kraftfahrzeug-Sachverständigenbüro
Martin Reich